Zivilfahnder der Bundespolizei nahmen am Mittwochmittag (28. März) auf der Autobahn A9 – im Bereich von Selbitz (Landkreis Hof) – einen mit Haftbefehl gesuchten 25-Jährigen aus Gambia vorläufig fest. Gegen den Mann lag ein offener Haftbefehl vor.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Bei seiner Kontrolle in einem internationalen Reisebus stellte sich heraus, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 24 Tagen Gefängnis oder alternativ zu einer Geldstrafe in Höhe von 268 Euro ausgeschrieben war. Zudem lag eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vom Ausländeramt Ludwigsburg vor.
Marihuana im Gepäck
Den Haftbefehl konnte der 25-Jährige mit dem Begleichen der geforderten Geldstrafe abwenden. Somit hätte eigentlich seine Reise eine Fortsetzung finden können. Da die Fahnder jedoch im Gepäck des Busreisenden eine geringe Menge Marihuana fanden, kam erst noch eine Anzeige wegen eines weiteren Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz dazu.