Der Zoll überführte jetzt einen Paketdienstleister, der seinen Angestellten nicht nur einen Hungerlohn zahlte, sondern beim Blick auf die wöchentliche Arbeitszeit diese auch noch bis zur Erschöpfung arbeiten ließ. Für den Unternehmer hatte dies nun Konsequenzen.
Unternehmer aus Osteuropa meldet beschäftigte nicht korrekt an
Wie das Hauptzollamt Regensburg jetzt mitteilte, beschäftigte ein 45–jähriger, aus Osteuropa stammender, Fuhrunternehmer aus dem Raum München über einen Zeitraum von drei Jahren eine Vielzahl von Mitarbeitern, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden.
45-Jähriger behält über 100.000 Euro an Löhnen ein
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Hof kam dem Unternehmer dadurch auf die Schliche, da er auch in Oberfranken Paketzusteller einsetzte. Das überwiegend aus Osteuropa stammende Personal wurde mit einem viel zu geringem Festgehalt vergütet. Einen Mindestlohn erhielten die Angestellten nicht. Laut dem Zoll blieb den Beschäftigten bei einer Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden teilweise monatlich nur knapp 1.000 Euro netto übrig. Durch die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns ersparte sich der Geschäftsmann
zudem rund 109.000 Euro an Löhnen.
Amtsgericht bittet Unternehmer zur Kasse
Das zuständige Amtsgericht München verurteile den Firmeninhaber zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu je 10 Euro. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von einem Wertersatz in Höhe von rund 64.000 Euro an. Zusätzlich muss der Beschuldigte die Kosten des Verfahrens tragen.
Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt
Aufgrund seines Geständnisses wurde die, durch das Gericht verhängte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, zur Bewährung ausgesetzt.