Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der vier Angeklagten im Mordprozess von Beiersdorf (Landkreis Coburg) gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 07. September 2016 am Mittwoch (03. Mai) abgelehnt. Die Entscheidung des Landgerichts Coburg ist damit rechtskräftig. Die Angeklagten wurden somit des Mordes an Wolfgang K. bzw. der Anstiftung dazu, für schuldig befunden.
Bundesgerichtshof sieht Revisionen als unbegründet
Im September 2016 wurden die zwei Hauptangeklagten Peter G. und Paul K. wegen Mordes an Wolfgang K. in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwei Mitangeklagte, die Lebensgefährtin von Wolfgang R. Maria Gorett S. und ihr Ex-Mann Helmut Erhard S., waren wegen Raubes mit Todesfolge bzw. Anstiftung dazu, zu 12 Jahren bzw. 12 Jahren und einen Monat Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil aus dem September rechtskräftig. Eine frühere Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 13. Februar 2015 hatte der Bundesgerichtshof im November 2015 aufgehoben, woraufhin die Sache erneut verhandelt werden musste.
Hintergrund zum Urteil
Der 66-jährige Wolfang R. wurde im Dezember 2013 tot in seinem Haus in Coburg-Beiersdorf aufgefunden. Seine Lebensgefährtin und ihr Ex-Mann sollen den Entschluss gefasst haben, ihn zu töten, um an sein Geld zu kommen und die Führung des Bordells zu übernehmen.