Am 12. Verhandlungstag im Prozess um den Doppelmord an einem Ärztepaar in Mistelbach (Landkreis Bayreuth) wurde am Mittwoch (11. Januar) die Beweisaufnahme abgeschlossen. Anklage und Verteidigung hielten anschließend ihre Plädoyers in der nicht öffentlichen Verhandlung.
Staatsanwaltschaft fordert hohe Jugendstrafen
Die Staatsanwaltschaft sprach sich dafür aus, die beiden Angeklagten, Felix S. und seine Freundin Hannah S., jeweils wegen „mittäterschaftlich begangenen Mordes in zwei tatmehrheitlichen Fällen“ schuldig zu sprechen. Die Anklage beantragte, hinsichtlich des Alters von Felix S. (bei der Tat 18 Jahre alt), das Jugendstrafrecht anzuwenden und den Angeklagten wegen der besonderen Schwere der Schuld zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten zu verurteilen. Hinsichtlich der mitangeklagten Tochter des getöteten Ärztepaares, der jugendlichen Hannah S. (bei der Tat 16 Jahre alt), sprach sich die Staatsanwaltschaft für eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten aus.
Verteidiger von Hannah S. fordert Freispruch
Die Verteidigung von Felix S. verneinte die besondere Schwere der Schuld und beantragte hingegen eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Der Verteidiger von Hannah S. beantragte den Freispruch für seine Mandantin. Er sah eine Tatbeteiligung seiner Mandantin als nicht erwiesen an.
Urteile werden am 23. Januar am Landgericht gefällt
Am Montagmittag (23. Januar) sollen im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Bayreuth die Urteile gegen die beiden Angeklagten gesprochen werden. Diese Verkündung findet dann wieder öffentlich statt.