Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie gilt an den Kliniken HochFranken ab dem kommenden Montag (23. November) ein generelles Besuchsverbot. Dies teilte die Klinikleitung am Freitag (20. November) mit.
Ausnahmen im „begründeten Einzelfall“ möglich
Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt möglich, so die Pressemitteilung. Gleiches gilt für Besuche zu rechtsberatenden oder seelsorgerischen Anlässen. Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis ist weiter jederzeit zulässig. Auch ist bei der Geburt im Kreißsaal die Anwesenheit des Partners oder einer Begleitperson, sofern diese/r keinerlei Symptome aufweist, mit entsprechenden Schutzvorkehrungen möglich. Angemeldete Besucher dürfen die Kliniken nur betreten, wenn sie frei von Symptomen, Verdacht oder Nachweis einer ansteckenden Erkrankung sind.
Corona-Abstrich vor einem geplanten OP-Termin
Patienten, die einen ambulanten Operationstermin oder einen Termin zur stationären Aufnahme haben, werden gebeten, sich zum vorherigen Corona-Abstrich zur geplanten Uhrzeit am Eingang der Notaufnahme zu melden. An den Kliniken HochFranken besteht grundsätzlich die Verpflichtung, stets einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf das korrekte Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ist dabei zu achten; Mund und Nase müssen vollständig bedeckt sein.