Am heutigen Dienstag (17. Oktober) startet der Prozess im Fall des Mutter-Mörders von Thiersheim (Landkreis Wunsiedel) am Landgericht Hof. Im März dieses Jahres soll ein 20-Jähriger seine Mutter umgebracht haben. TVO berichtete ausführlich. Vorangegangen waren dem wohl mehrere Streitigkeiten wegen Impfungen und Medikamenten für den jüngeren Bruder des Angeklagten.
ADHS-Erkrankung des Bruders führte zu mehreren Auseinandersetzungen
Laut Anklageschrift ist der 20-Jährige ein vehementer Impfgegner. Bereits in der Vergangenheit kam es deshalb öfter zu Auseinandersetzungen mit seiner Mutter. Er warf ihr unter anderem vor, die Impfungen hätten sein Leben ruiniert. Sein 11-jähriger Bruder ist mit ADHS diagnostiziert. Deshalb nimmt er Medikamente und wurde außerdem entsprechend den ärztlichen Empfehlungen geimpft, heißt es in der Anklageschrift. Der Angeschuldigte soll seiner Mutter gegenüber mehrfach geäußert haben, dass er diejenigen, die für diese Medikamente und Impfungen verantwortlich sind, umbringen werde. Direkt vor dem Todestag der 54-jährigen Mutter, dem 05. März, war der Angeklagte für zwei Wochen bei ihr. Dass sein Bruder weiterhin Medikamente bekam und eine weitere Impfung geplant war, führte auch in diesem Zeitraum zu verbalen Streitereien.
Angeklagter schlägt Mutter, erwürgt sie und schießt auf sie
Gegen 13:00 Uhr am 05. März fuhr die Mutter ihren Sohn zurück nach Thiersheim in seine Wohnung. Laut Anklageschrift hatte er spätestens zu diesem Zeitpunkt den Plan gefasst, seine Mutter umzubringen. Damit wollte er wohl die weitere Medikation als auch die anstehende Impfung seines Bruders verhindern. In seiner Wohnung angekommen, schlug der Angeklagte seiner Mutter mindestens einmal mit der Faust ins Gesicht. Danach würgte er sie mit einem Kopfkissenbezug von hinten. Um die Wirkung zu vergrößern, verknotete er den Bezug zweimal. Der 20-Jährige hört erst auf, seine Mutter zu strangulieren, als sie durch eine zentrale Lähmung starb. Weil er sich aber nicht sicher war, ob sie wirklich tot war, schoss er ihr zweimal mit einer Armbrust in den Kopf. Jeder dieser beiden Schüsse wäre bereits tödlich gewesen, heißt es in der Anklageschrift.
20-Jähriger lässt sich widerstandslos festnehmen
Direkt nach der Tat rief der Anklagte selbst bei der Integrierten Leitstelle an und schilderte, was geschehen war. Die Polizei konnte ihn widerstandslos festnehmen. Laut Staatsanwaltschaft war seine Fähigkeit, das Unrecht der Tat zu erkennen und entsprechend zu handeln, stark eingeschränkt. Der 20-Jährige litt und leidet demnach an einer Wahnvorstellung im Sinne der ICD-10 F22.0. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich eine anhaltende wahnhafte Störung, wie zum Beispiel eine Paranoia. Ohne Behandlung besteht die Gefahr, dass der Angeschuldigte weitere erhebliche Straftaten begehen wird, so die Staatsanwaltschaft.
Staatsanwaltschaft geht von Tötung aus niederen Beweggründen aus
Trotz der diagnostizierten Wahnvorstellung sei der Beschuldigte sich aber seiner Tat bewusst gewesen. Deshalb geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er aus niederen Beweggründen einen Menschen getötet hat und plädiert auf Mord.
Wie TVO-Reporter Hendrik Ertel von vor Ort berichtet, gibt der Angeklagte die Tat nach der Anklageverlesung vollumfänglich zu. Reue zeigt er keine.
Mehr dazu am Dienstagabend bei Oberfranken Aktuell!
Ab 18:00 Uhr im Kabel,
ab 19:00 via SAT (FrankenPlus)