Nach sechs Verhandlungstagen ist am Hofer Landgericht ein Urteil gefallen. Zwei Ärzte waren wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Die beiden sind wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen in Höhe von 31.600 Euro beziehungsweise 15.600 Euro verurteilt worden. Die Anwälte der Ärzte hatten Freispruch, der Staatsanwalt dagegen eine höhere Geldstrafe gefordert.
Patient stirbt nach Operation
Den beiden Angeklagten gehe der Tod des Patienten sehr nahe. Ihnen tue es „wahnsinnig leid“, so ihre Worte vor der Urteilsverkündung. Die Ärzte hatten 2017 bei einer Operation versucht, einen Stent (medizinisches Implantat, das verschlossene oder verengte Blutgefäße offen halten soll) mit einem Laser aus der Luftröhre zu entfernen. Dabei kam es zu einer explosionsartigen Verpuffung im Körper des Patienten. Er starb drei Wochen später. Die Ärzte haben nun eine Woche Zeit, gegen das Urteil Revision einzulegen.