Bayern hat die Frist zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung verlängert. Der Freistaat reagiert eigenmächtig im Alleingang. Alle anderen Bundesländer halten an der Frist fest, die am 31. Januar endet. Eine Fristverlängerung war im Vorfeld nicht vorgesehen.
Frist in Bayern endet am 30. April
Laut Finanzminister Albert Füracker (CSU) sollen Grundstückseigentümer ein drei Monate länger Zeit bekommen, um die Unterlagen abzugeben. Die Frist endet in Bayern nun am 30. April. Aus dem Bundesfinanzministerium in Berlin war unterdessen am Dienstag (31. Januar) zu hören, dass deutschlandweit weiterhin Millionen Grundstückserklärungen fehlen. Den Angaben nach wurden erst 71 Prozent der Erklärungen eingereicht.