Ab Dienstag (28. April) gelten in ganz Deutschland härtere Strafen für Verkehrssünder. Zu schnelles Fahren und Falschparken wird laut dem neuen Bußgeldkatalog deutlich teurer. Die Straßenverkehrsordnung wurde geändert, um vor allem Radfahren sicherer zu machen.
Hier einige Änderungen, die auf Verkehrsteilnehmer zukommen:
Höhere Strafen
- Wer innerorts 21 km/h zu schnell fährt bekommt, neben 80 Euro Strafe und einem Punkt, einen Monat Fahrverbot. Außerorts sind es 26 km/h. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.
- Teurer wird das zu schnelle Fahren auch. Innerorts und außerorts verdoppeln sich die möglichen Bußgelder bis zur 20-km/h-Marke.
- Parken auf Geh- und Radwegen kostet nun 55 statt 20 Euro. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, wird es deutlich teurer - bis 100 Euro - und bringt einen Punkt.
- Parken und Halten in der zweiten Reihe wurde bisher mit 20 Euro geahndet, jetzt sind es 55.
Neue Vorschriften
- Das Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen - also aufgemalten Radwegen auf der Straße - ist von jetzt an verboten.
- Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts von zwei Metern.
- Lkw über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss.
- Das Parken in Straßen mit einem Radweg ist an Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten - sonst sind es fünf Meter.
- Schilder können künftig ein Überholverbot anzeigen, das nur Autos und anderen mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen verbietet.
- Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird nun genau so bestraft, wie keine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu bilden.
- Der Grünpfeil an Ampeln gilt nun auch für Radfahrer auf einem Radweg oder Radfahrstreifen. Möglich wird auch ein gesonderter Grünpfeil, der nur für Radfahrer gilt.
- Zusätzlich zu Fahrradstraßen werden ganze Fahrradzonen ermöglicht, in denen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern gilt und der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf.
- Es neues Symbol ermöglicht Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken. Dort unerlaubt zu Parken kann 55 Euro kosten. Eine neue Plakette an der Windschutzscheibe kann solche gemeinsam genutzten Autos kennzeichnen.