Der bayerische Ministerrat beschloss am Dienstag (25. März) den Entwurf eines neuen Ladenschlussgesetzes für den Freistaat. Ziel des veränderten Gesetzes ist es, das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden zu stärken und die Bürokratie zu reduzieren. Das bayerische Ladenschlussgesetz ersetzt somit im Freistaat das Ladenschlussgesetz des Bundes von 1956. Dieses wurde 1996 schon einmal angepasst, um eine Ladenöffnung bis 20:00 Uhr zu ermöglichen.
Beteiligung von Verbände und Institutionen
Für die Neufassung haben sich neben der Politik mehr als 40 Verbände und Institutionen beteiligt. Die Staatsregierung will es nun in den Bayerischen Landtag einbringen. Dadurch soll es im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten können. Der Gesetzentwurf ist laut der bayerischen Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) ein ausgewogener Kompromiss, der die Interessen aller Betroffenen in Einklang bringt.
Laut der Staatsregierung wird durch das neue Ladenschlussgesetz unter anderem eine rechtssichere Grundlage für sogenannte "personallos betriebene Kleinstsupermärkte" und verkaufsoffene Nächte geschaffen.
Einige Neuerungen im Gesetz (BayLadSchlG):
Ladenschlusszeiten bleiben weiterhin bestehen
Keine Änderungen gibt es unter anderem bei den Ladenschlusszeiten. Diese bleiben auch weiterhin werktags von 20:00 bis 06:00 Uhr und an Sonntagen und Feiertagen ganztags bestehen. Auch die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage bleibt weiterhin bei vier Tagen im Jahr.