Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für die Errichtung einer Ortsumfahrung zur Entlastung des Ortskernes von Neunkirchen am Brand (Landkreis Forchheim) vom Durchgangsverkehr ist abgeschlossen. Hierbei war das öffentliche Interesse sehr groß. Mehr als 1.400 Einwendungen die Verlegung der Staatsstraße 2243 bei Neunkirchen am Brand gingen bei der Regierung von Oberfranken ein. Themenfelder waren dabei die berührten Naherholungsgebiete, ein Wasserschutzgebiet sowie der Lärm, der durch die Verlegung der Straße an den westlichen Ortsrand für die dortige Wohnbebauung befürchtet wird.
Einwendungen werden inhaltlich geprüft
Die Einwendungen werden nun an das Staatliche Bauamt Bamberg abgegeben und dort inhaltlich geprüft. Nach Abschluss dieser Bewertung wird die Regierung von Oberfranken als zuständige Planfeststellungsbehörde zu einem Erörterungstermin einladen. Hierbei haben alle Beteiligte, Einwender und die Träger öffentlicher Belange, die Möglichkeit, die einzelnen Punkte mit dem Staatlichen Bauamt und der Regierung von Oberfranken zu diskutieren. Ort und Zeitpunkt für diesen Erörterungstermin werden rechtzeitig vorher bekanntgegeben. Angesichts der hohen Zahl der Einwendungen geht die Behörde davon aus, dass der Termin erst im nächsten Jahr stattfinden wird.
Einsehen der Planungsunterlagen
Die Planunterlagen können auch auf der Website der Regierung von Oberfranken unter „Laufende Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden.