Einem Besucher des Weihnachtsmarkts in Neustadt bei Coburg fiel am Sonntagabend (6. Dezember) ein Mann auf, der eine Pistole offen für jedermann sichtbar in einem Gürtelholster trug. Die Polizei wurde alarmiert und schritt ein.
58-Jährige mit Schreckschusswaffe unterwegs
Die Polizeibeamten kontrollierten den Mann. Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann eine Schreckschusspistole mit sich führte. Um eine solche Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, ist der „kleine Waffenschein“ notwendig. Diesen konnte der Mann auch vorlegen. Dennoch dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen keine Waffen geführt werden.
Pistolenträger war alkoholisiert
Nun wird der 58-jährige Neustadter wegen Verstoßes nach dem Waffengesetz angezeigt. Da der Mann alkoholisiert war, wird seine Eignung für den Waffenschein jetzt von den Behörden überprüft. Die Pistole wurde sichergestellt.
Kleiner Waffenschein
Um den kleinen Waffenschein zu erwerben, sind im Vergleich zu einem vollwertigen Schein, muss vom Antragsteller kein Bedürfnis und auch keine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Bei der Prüfung der Voraussetzungen zu dessen Erteilung muss der Antragsteller unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen.
>>> Merkblatt des Landkreises Hof zum „Kleinen Waffenschein“ <<<
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