In einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Bayreuth wurde am Dienstag (03. September 2024) bei einem Schaf die Blauzungenkrankheit (BTV3-Virus) nachgewiesen. Dies teilten die örtlichen Behörden am Mittwoch mit. Damit ist ein weiterer Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Bayern amtlich bestätigt.
Blauzungenkrankheit eine virale Infektionskrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit, die Wiederkäuer wie Schafe, Rinder und Ziegen betrifft. Sie wird durch Stechmücken der Gattung „Culicoides“ übertragen und führt zu Fieber, Entzündungen und Schwellungen der Schleimhäute sowie zur Blaufärbung der Zunge, was der Krankheit ihren Namen gibt.
Die Krankheit kann schwere gesundheitliche Schäden bei Tieren verursachen, einschließlich Lahmheit, Atemnot und, in schweren Fällen, zum Tod führen. Es gibt keine direkte Behandlung, aber Impfungen können zur Vorbeugung eingesetzt werden. Die Blauzungenkrankheit ist meldepflichtig, da sie wirtschaftliche Verluste in der Landwirtschaft verursachen kann.
Deutschlandweit 6.000 amtliche Fälle
Das neue BTV3-Virus verursacht laut dem Bayreuther Landratsamt bei Schafen schwere Krankheitserscheinungen. Die Wahrscheinlichkeit, dass erkrankte Tiere an der Krankheit verenden, ist sehr hoch. Überlebende Tiere benötigen anschließend mehrere Monate für eine weitgehende Wiederherstellung der allgemeinen Gesundheit. Bei Rindern sind die Krankheitsverläufe insgesamt milder. Zum Teil kommt es bei dieser Tierart allerdings zu langanhaltenden Klauenproblemen und zu Einbrüchen bei der Milchleistung. Im Rahmen des aktuellen BTV3-Seuchengeschehens wurden deutschlandweit bislang über 6.000 Fälle amtlich bestätigt.
Impfung wird empfohlen
Zum Schutz der empfänglichen Wiederkäuer wird von Behördenseite eine Behandlung mit „Repellentien“ zum Mückenschutz in Verbindung mit einer Impfung dringend empfohlen. Tierhalter sollten sich hierfür an ihre Hoftierärzte wenden.
Bayern nicht mehr „seuchenfrei“
Bayern hat bereits aufgrund des ersten BTV3-Nachweises in Aschaffenburg (Unterfranken) den Status „seuchenfrei“ bezüglich dieser Infektion verloren. Seitdem gelten sogenannte Verbringungsregelungen für lebende Tiere innerhalb der Europäischen Union.
In Deutschland haben sich laut Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Bundesländer geeinigt, dass Verbringungen in nicht freie Gebiete innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen können. Im Hofer Zoo bereitete man sich bereits vor einigen Wochen auf die drohende Gefahr vor.