Die akute Einsturzgefahr des Gebäudes in der Oberen Sandstraße 20 zieht auch die Nachbargebäude in Mitleidenschaft. Darüber informierte am Mittwoch die Stadtverwaltung Bamberg: Wie bereits berichtet, stellte die Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) fest, dass aufgrund des baulich desolaten Zustands des Gebäudes Gefahr für Leib und Leben besteht. Der Musikclub Sound-n-Arts im Keller des Hauses musste daraufhin unverzüglich seinen Betrieb einstellen.
Innenhof der Gaststätte „Stilbruch" für Gäste gesperrt
Zwischenzeitlich führte das THW Notsicherungsmaßnahmen an dem Gebäude durch. Das Anwesen umfasst jedoch neben dem einsturzgefährdeten Vorderhaus auch ein Mittelgebäude und ein Rückgebäude, welches sich bis zum Sandbad erstreckt.
Dies hat nun unmittelbare Auswirkungen auf den teilweise direkt angrenzenden Innenhof der Gaststätte „Stilbruch“. Dort dürfen sich aus Sicherheitsgründen keine Menschen mehr aufhalten, weil Teile des Wandputzes herabfallen könnten.
Dies ist auch bereits geschehen!
(Bauordnungsamtsleiter Robert Stenglein)
THW mit Notsicherungsmaßnahmen
Die Stadt Bamberg möchte Eingriffe in den Betrieb vor Ort so gering wie möglich halten, „die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat aber Vorrang“, so Stenglein weiter. Inzwischen hat das Technische Hilfswerk am und im Vorderhaus Notsicherungsmaßnahmen durchgeführt, um das Gebäude zu stabilisieren. Mittlerweile wurde damit begonnen, die Holzkonstruktion noch mit Platten zu verblenden.
Behörde stellt eine "Nutzungsuntersagung" aus
Bei der Begutachtung des gesamten Anwesens stellte sich heraus, dass auch von einer hohen Gebäudewand des Rückgebäudes eine Gefahr ausgeht. Der Prüfingenieur des Gebäudeeigentümers bestätigte die Einschätzung der Landesgewerbeanstalt, dass dort Teile des Außenputzes abfallen könnten. Die Mauer grenzt direkt an den Innenhof der Gaststätte „Stilbruch“. „Deswegen haben wir zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gäste bauaufsichtlich eine Nutzungsuntersagung des Innenhofes zu Aufenthaltszwecken ausgesprochen“, erklärte Stenglein. Der Fluchtweg durch den Hof bis zum Leinritt bleibt weiterhin zugänglich. Die Nutzungsuntersagung bleibt solange bestehen, bis durch geeignete bauliche Maßnahmen eine sichere Benutzung des Innenhofes wieder möglich ist.