Am Dienstagmittag (28. April) informierte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder über weitere Corona-Lockerungen im Freistaat. Die Ausgangsbeschränkungen werden bis zum 10. Mai verlängert. Erlaubt sein werden Gottesdienste ab dem 4. Mai. Ebenso wie Demonstrationen. Gastronomien und Hotels dürfen voraussichtlich ab Ende Mai öffnen. Die Begrenzung von 800 Quadratmeter Verkaufsfläche bei Geschäften bleibt. Der Freistaat übernimmt die Beiträge für Kitas und Horte. Ein normaler Schulbetrieb sei bis Sommer nicht denkbar.
Langsame Lockerungen sind entscheidend
Markus Söder verkündete, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise wirken. Die Zahl der Neuinfektionen und die Reproduktionszahl sei auf unter eins gesunken. Seit Montag (27. April) gilt die Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel. Die meisten Menschen würden sich auch hier an die Maskenpflicht halten. Dennoch verkündet Söder:
"Umsicht und Vorsicht als obersten Maßstab walten lassen"
Weitere Lockerungen im Bezug auf die Corona-Krise müssen künftig flexibel angepasst werden. Ab kommender Woche wird ein weiterer Fahrplan für Mai überlegt und festgelegt. Hierbei sollen regionale Anpassungen denkbar sein. Zudem verdeutlichte Söder, dass es zu einer zweiten Infektionswelle kommen kann, daher sind langsame Lockerungen entscheidend.
800 Quadratmeter Begrenzung der Verkaufsfläche bleibt - Gastro und Hotels dürfen wohl ab Ende Mai wieder öffnen
Die Öffnung der Läden gilt nun für alle Geschäfte. Was bleibt: Die Begrenzung der Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter. Größere Geschäfte müssen somit ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Pro Kunde sollen 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Geklärt werden soll, wann Geschäfte in Einkaufszentren wieder öffnen dürfen. Bisher durften dort nur Lebensmittelgeschäfte öffnen. In diesem Zusammenhang verkündete Söder, dass eine schrittweise Öffnung der Gastros und Hotels ab Ende Mai, voraussichtlich Pfingsten, wieder denkbar wäre.
Ab 4. Mai Durchführung von Gottesdienst erlaubt
Ab dem 4. Mai sei unter strengen Auflagen der Hygienevorschriften, das Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern, der Gottesdienst für alle Glaubensrichtungen erlaubt. Die Durchführung eines Gottesdienstes darf maximal eine Stunde dauern.
Ab Anfang Mai wieder Demonstrationen und politische Versammlungen erlaubt
Ab Anfang Mai sind Demonstrationen und politische Versammlungen wieder erlaubt. Insgesamt dürfen 50 Personen mit Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Metern) an einer Demonstration teilnehmen.
Bis zum Sommer kein normaler Schulbetrieb möglich
Seit Montag (27. April) dürfen die Abschlussklassen wieder in die Schulen. Nach wie vor sollen Klassen, die ihren Abschluss im Jahr 2021 machen, ab dem 11. Mai wieder in der Schule unterrichtet werden dürfen. So voraussichtlich auch Grundschüler der vierten Klassen. Kultusminister Piazolo verkündete in diesem Zusammenhang, dass es bis zum Sommer keinen normalen Schulbetrieb geben wird. Der Unterricht an den Grundschulen soll eine Mischung aus Homeschooling, Präsenzunterricht und Notfallbetreuung sein. Zudem wird der Freistaat die Beiträge für Kitas und Horte übernehmen.