Ab Freitag (10. Februar) gelten in ganz Bayern Erleichterungen bei den Corona-Tests in beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Statt eines Tests von einer offiziellen Teststelle, ist künftig ein negativer Selbsttest ohne Aufsicht ausreichend. Damit setzt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek auf die Eigenverantwortung der Bürger.
Holetschek mit Begründung für neue Test-Regelung
Das nach wie vor niedrige Infektionsgeschehen mit der hohen Immunität in der Bevölkerung ermöglicht es, dass wir bei den Testungen für weitere Erleichterungen sorgen. Für Besucherinnen und Besucher reicht ab dem Freitag ein Selbsttest ohne Aufsicht aus – ein Testnachweis einer Teststelle ist nicht mehr erforderlich.
Bereits jetzt gilt für geimpfte und genesene Beschäftigte, dass ein Selbsttest ohne Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, ausreichend ist. Diese Möglichkeit erweitern wir nun auf Besucherinnen und Besucher sowie auf ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte. Wir setzen verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen und sehen, dass dies gut funktioniert.
(Klaus Holetschek, Gesundheitsminister Bayern)
Test-Häufigkeit für Beschäftigte angepasst
Zum Nachweis des negativen Ergebnisses genügt eine Eigenerklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung. Es ist dennoch weiterhin möglich, einen Testnachweis einer Teststation vorzulegen. Außerdem wird für Beschäftigte die Häufigkeit der Tests angepasst. Die sind künftig nur noch an zwei Tagen pro Woche nötig. Das gilt auch für ungeimpfte und und nicht-genesene Beschäftigte.