Die Finanzhilfen des Freistaats Bayern gelten auch für die Stadt Coburg. Darauf hat MdL Jürgen W. Heike (CSU) nach mehreren Anfragen noch einmal hingewiesen. Es gibt unter dem Begriff „Soforthilfe“ für Bürger, die anlässlich des Hochwassers einen Schaden in ihrem Haushalt erlitten haben, zunächst einmal 1.500 Euro Soforthilfe und bei entsprechender späteren Nachweisbarkeit auch für Haushalt oder Hausrat insgesamt bis zu 5.000 Euro Zuschuss zur Ersatzbeschaffung.
Mehr Hilfe bei Ölschäden
Bei Wohngebäuden, insbesondere auch bei den Ölschäden an Wohngebäuden, werden bis zu 10.000 Euro bewilligt, bei drohender existenzieller Notlage oder im Bereich von Land- und Fortwirtschaft werden ebenfalls erhebliche Leistungen durch den Staat möglich. Für gewerbliche Unternehmen können bei einer Schadenshöhe von über 5.000 bis zu 100.000 Euro die Hälfte des Schadens geltend gemacht werden.
Ausgleich für Ernteschäden
Für die Landwirtschaft wird eine Soforthilfe für Ernteschäden und weitere land- und fortstwirtschaftliche Schäden gewährt. Dort muss bei einem Mindestschaden von 1.000 Euro der Antrag mit einer Beschreibung des Schadens unverzüglich gestellt werden. Nicht versicherbare Schäden werden ab 1.000 Euro (Mindestschaden) bis zur Höhe von 100.000 Euro anerkannt, dabei wird dann ein Zuschuss von 50 Prozent auf die förderfähige Schadensummer gewährt.