Die Ermittlungen rund um die Veruntreuungen bei der Gewerbetreuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft, kurz GTO, bringen neue Ungereimtheiten ans Licht. Dies geht aus einer Pressemitteiliung der Handwerkskammer für Oberfranken hervor.
Haushaltsmittel eventuell nicht satzungsgemäß verwendet
So ist jetzt im Zuge einer externen Prüfung festgestellt worden, dass ein Teil der Zahlungen der Handwerkskammer an die Tochter GTO ohne die dazu erforderlichen Beschlüsse durch die Vollversammlung bzw. ohne entsprechende Nachweise getätigt wurde. Dies betrifft einerseits die zwischen den Jahren 2005 und 2010 gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt 730.000 Euro. Und zum anderen betrifft es rund 790.000 Euro, die unter anderem als Kfz-Kosten in den Jahren 2002 bis 2014 an die GTO gezahlt worden.
HWK zeigt Zahlungen bei der Staatsanwaltschaft an
Diese Zahlungen, so die HWK, waren weder rechtlich zulässig, noch hat je eine sachliche Begründung für eine Darlehensgewährung bestanden. In der Konsequenz hat die Handwerkskammer die Unrechtmäßigkeit dieser Zahlungen der Staatsanwaltschaft Hof–Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen angezeigt.