Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt mit verschiedenen Body-Cam-Modellen bei sieben Dienststellen in Augsburg, München und Rosenheim, sind nun seit Anfang Oktober auch oberfränkische Dienststellen mit insgesamt 118 Body-Cams ausgestattet. Der Kameraeinsatz soll für mehr Sicherheit der Beamten sorgen. Insbesondere im Hinblick auf die erneut gestiegenen Übergriffe auf Polizisten im vergangenen Jahr.
Body-Cam ist deutlich erkennbar
Die Polizei trägt die Body-Cam deutlich erkennbar am Oberkörper. Die Kamera ist gelb und mit der Aufschrift "VIDEO / AUDIO" versehen. Ein akustisches Signal sowie ein rotes Blinklicht zeigt, dass sich die Kamera im Aufzeichnungsmodus befindet. Die Aufnahmen werden schließlich lokal und verschlüsselt auf dem jeweiligen Server der Polizeidienststelle gespeichert. Diese Aufnahmen können nicht selbstständig gelöscht werden. Es erfolgt eine automatische Löschung nach 21 Tagen, wenn die Aufzeichnung nicht als Beweismittel gebraucht wird.
Klare Regelung für den Kameraeinsatz
Die Polizei darf frei darüber entscheiden, ob sie eine Body-Cam tragen möchten oder nicht. Die rechtlichen Vorgaben für den Kameraeinsatz sind im bayerischen Polizeiaufgabengesetz eindeutig geregelt. Demnach darf die Polizei zum Schutze der Beamten und Dritten, Bild- sowie Tonaufzeichnungen anfertigen. Eine Nutzung bei Versammlungen hingegen erfolgt ausdrücklich nicht. Die Beamten entscheiden während des Einsatzes selbstständig, ob eine Nutzung im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen zulässig und erforderlich ist.
Mehr Sicherheit für Beamte
Durch die Einführung von Body-Cams erhofft sich Polizeipräsident, Alfons Schieder, mehr Sicherheit für Beamte und Beamtinnen:
„Die bisherigen Erfahrungen aus dem Pilotversuch und dem Einsatz bei anderen, bereits mit Body-Cams ausgestatteten Polizeiverbänden zeigen eine spürbar deeskalierende Wirkung, die somit zum objektiven Schutz der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten beiträgt. Zusätzlich wirkt der Kameraeinsatz bei der beweiskräftigen Aufklärung und Ahndung von Straftaten mit.“