Ab dem Montag (10. Mai) treten in Bayern für Landkreise und kreisfreie Städte unter einer 7-Tage-Inzidenz von 100 neue Corona-Lockerungen in Kraft. Diese gelten in den Bereichen Außengastronomie, Kinos und Theater. Von den Lockerungen ist auch die Stadt Bamberg betroffen. Nach RKI-Angaben beträgt die aktuelle (Stand: 0 Uhr) Inzidenz 85,3. Der Fachbereich Gesundheitswesen des Landratsamtes gibt heute bekannt, wie Genesene ihre überstandene Corona-Infektion belegen können.
PCR-Test gilt als Beweis für Genesene
Nach Angaben des Landratsamtes gilt der positive PCR-Test demnach als Beweis. Den PCR-Befund können Betroffene bei der durchführenden Teststelle (Testzentrum, Arzt oder Labor) erhalten. Er gilt in digitaler Form oder Papierform. Rund 8.000 Menschen waren in der Domstadt an Corona erkrankt.
PCR-Test gilt frühestens nach 28 Tagen des positiven Ergebnisses
Frühestens 28 Tage nach dem positiven Test bis maximal sechs Monate nach diesem Datum sind Personen, die eine Infektion überstanden haben, vollständig Geimpften gleichgestellt. So sind Genesene unter anderem von der Ausgangssperre (22:00 Uhr bis 5:00 Uhr) befreit oder müssen keinen negativen Covid-Test vorweisen. Sechs Monate nach dem positiven PCR-Test ist eine einmalige Impfung nötig, um diesen Status fortführen zu können.
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