Clemens Lückemann, Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, wurde Mitte Februar vom Bayerischen Landtag mit Wirkung ab 1. März 2015 zum Verfassungsrichter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Lückemann wird diese Tätigkeit im Nebenamt ausüben.
Der Präsident und die berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, die Richter auf Lebenszeit an einem Gericht des Freistaates Bayern sein müssen, werden vom Landtag auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Die nicht-berufsrichterlichen Mitglieder wählt jeweils der neu konstituierte Landtag zu Beginn einer Legislaturpe-riode auf Vorschlag der Fraktionen für die laufende Periode.