Der Begriff „Schilderklau“ bezieht sich auf das illegale Entfernen von Verkehrsschildern oder anderen öffentlichen Schildern. Diese Handlung kann verschiedene Motive haben, von jugendlichem Vandalismus über politische Proteste bis hin zu Diebstahl von Metall für den Verkauf als Schrott. In jedem Fall ist das Entfernen von Verkehrsschildern illegal und kann ernsthafte Konsequenzen haben, da es die Sicherheit auf den Straßen gefährdet und zu Unfällen führen kann.
Diebstähle im Landkreis Lichtenfels
Wie das Landratsamt Lichtenfels jetzt informierte, kam es in der nahen Vergangenheit gleich zu mehreren Vorfällen dieser Art. So wurde erst kürzlich an der Kreisstraße LIF4 ein Ortschild in Rothmannsthal, einem Stadtteil von Lichtenfels, entwendet. Zuvor entwendeten Unbekannte die Ortstafeln von Kloster Banz.
Diebstahl kein „Kavaliersdelikt“
Der Diebstahl von Ortstafeln ist kein „Kavaliersdelikt“. Wird ein Straßenschild gestohlen, droht eine Anzeige, so die Information der Behörde. Als Tatbestände kommen abhängig von den Umständen der Tat vor allem Diebstahl, Sachbeschädigung sowie ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr infrage.
Wichtigkeit der Ortsschilder
Die Ortsschilder markieren den Beginn oder das Ende einer Ortschaft und sind meistens an ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebiets positioniert Die Ortstafel begrenzt zudem die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf meist 50 km/h. Die Rückseite der Ortstafel dient als Hinweis, diese Beschränkungen wieder aufzuheben.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Neben dem wiederholten Diebstahl von Ortstafeln stellt sich die Entwendung anderer Verkehrszeichen (zum Beispiel Baustellenbeschilderung oder Geschwindigkeitsbegrenzungen) ebenso als folgenschwere Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar, da Unfälle mit Personen- und Sachschäden drohen. In solchen Fällen kann dann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen.
Kosten trägen die Steuerzahler
Verkehrszeichen gelten juristisch als „Anlagen“ des öffentlichen Straßenverkehrs. „Die Wiederherstellung und Montage eines einzelnen Verkehrszeichens kostet dem Steuerzahler rund 500 Euro“, so Heiko Tremel, Leiter des Kreisbauhofes in Bad Staffelstein (Landkreis Lichtenfels). Die Behörde appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Augen offen zu halten und Diebstähle beziehungsweise fehlende Schilder sofort zu melden. Entsprechende Hinweis nimmt zudem die örtliche Polizei entgegen, da der Landkreis Lichtenfels jede Entwendung von Verkehrszeichen zur Anzeige bringt!
Tipp des Landratsamtes Lichtenfels
P.S. Die Behörde hat abschließend einen Tipp für alle, die ein Ortsschild gern verschenken möchten: Ortsschilder können problemlos bei Schilderfarbiken bestellt werden.