Do, 10.10.2024 , 13:40 Uhr

Landkreis Kulmbach

Polizei stellt Graffiti-Sprüher in Untersteinach: Es sind noch Kinder!

Das gesamte Ausmaß des Schadens muss noch ermittelt werden

Dank eines aufmerksamen Zeugen konnte die Polizeiinspektion Stadtsteinach am Mittwochnachmittag (09. Oktober) zwei jugendliche Graffiti-Sprayer stellen. Der Vorfall ereignete sich gegen 16:30 Uhr, als der Zeuge beobachtete, wie zwei Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren die Pfeiler der Umgehungsbrücke in Untersteinach (Landkreis Kulmbach) mit Graffiti besprühten.

Kinder flüchten vor der Polizei

Sofort alarmierte der Zeuge die Polizei, die rasch am Tatort eintraf. Als die beiden Jugendlichen den Streifenwagen bemerkten, ergriffen sie umgehend die Flucht. In der Hoffnung, der Polizei zu entkommen, rannten sie in Richtung eines nahegelegenen Wohngebiets. Doch die Flucht dauerte nicht lange: Die Beamten konnten die jungen Täter kurze Zeit später im Wohngebiet aufspüren. Anschließend wurden die beiden Kinder in die Obhut ihrer Eltern übergeben.

Kinder besprühen auch Fahrzeuge auf Baustelle

Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Brückenpfeiler nicht das einzige Ziel der Sprühaktion waren. Die beiden Kinder hatten sich offenbar bereits zuvor an einer nahegelegenen Baustelle zu schaffen gemacht und dort mehrere Fahrzeuge mit Graffiti besprüht.

Genaue Schadenshöhe noch nicht ermittelt

Es wurde schnell klar, dass der entstandene Sachschaden deutlich umfangreicher ist, als zunächst angenommen. Die genaue Höhe des Schadens lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch nicht beziffern.

Ermittlungen wegen Sachbeschädigung

Die Polizeiinspektion Stadtsteinach hat nun die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass weitere Untersuchungen notwendig sind, um das volle Ausmaß der Sachbeschädigungen zu erfassen.

Hohe Kosten drohen den Verursachern

Die Polizei gibt hinsichtlich dieser Sprühaktionen immer wieder zu bedenken, dass Graffiti nicht nur als Vandalismus eingestuft wird, sondern in vielen Fällen zu erheblichen Kosten für den oder die Verursacher führen können.

 

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