Mi, 23.09.2020 , 16:54 Uhr

Raser-Prozess von Selb: Mordanklage wird nicht bestätigt

Haftbefehl gegen 21-Jährigen aufgehoben

Im „Raser-Prozess" von Selb (Landkreis Wunsiedel), bei dem am 6. Februar 2020 ein 19-Jähriger Kulmbacher ums Leben kam (Wir berichteten), sieht die Jugendkammer des Landgerichts Hof die Mordanklage der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen, der den Tathergang vor Ort rekonstruierte, gäbe es, nach Ansicht des Gerichts zwar die objektive Gefährdung durch das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, jedoch keinen Anhaltspunkt für einen Tötungsvorsatz. Insofern komme vielmehr fahrlässige Tötung und Straßenverkehrsgefährdung durch den 21-jährigen Angeklagten in Betracht.

Urteil soll am kommenden Mittwoch fallen

Der damals 20-Jährige war am Abend des 6. Februar 2020 mit seinem Audi im Bereich der Wittelsbacher Straße mit „höchstmöglicher Geschwindigkeit“ unterwegs. Dort erfasste er den 19-Jährigen beim Überqueren der Straße. Laut dem Gutachter erfolgte die Kollision mit etwa 80 bis 90 Stundenkilometern. Das Opfer wurde dabei rund 50 Meter weit geschleudert. Zum Anklagepunkt des verbotenen Autorennens äußerte sich das Gericht nicht. Hier seien die Aussagen des Beifahrers und des BMW-Fahrers aufgrund gestellter Suggestivfragen der Polizei teilweise nicht verwertbar. Wegen der aktuellen Wende des Prozess ist auch der Haftbefehl gegen den 21-jährigen Angeklagten inzwischen aufgehoben worden. Er ist wieder auf freiem Fuß. Mit einem Urteil in diesem Fall wird am Mittwoch (30. September) kommender Woche gerechnet.

Raser-Prozess von Selb: Haftbefehl gegen Angeklagten (21) aufgehoben

Weitere Informationen zum Raser-Unfall in Selb:

Illegales Autorennen in Selb: Fußgänger (19) kommt ums Leben!
Landgericht Hof: Auftakt im Mordprozess um den Todesraser von Selb
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