Do, 24.11.2016 , 11:21 Uhr

Rehau: Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

30.000 Euro Sachschaden bei Zusammenprall entstanden

Auf der B289 in Richtung Schwarzenbach (Landkreis Hof) kam es am Mittwoch zu einem schweren Zusammenstoß zwischen drei Pkw. Eine 62-Jährige nahm einem Audifahrer die Vorfahrt. Dieser wurde dann gegen einen wartenden Golf geschleudert. Es entstand ein hoher Sachschaden und die Unfallverursacherin muss sich nun wegen der Vorfahrtsverletzung strafrechtlich verantworten.

62-Jährige übersieht entgegenkommenden Audi

Am Mittwoch (23. November) gegen 06:30 Uhr war eine 62-jährige Pkw-Fahrerin auf der B289 in Richtung Schwarzenbach unterwegs und wollte nach links Richtung Fattigau (Landkreis Hof) abbiegen. Die Ampelanlage war zu diesem Zeitpunkt außer Betrieb. Beim Abbiegen übersah die Frau dann einen entgegenkommenden Audi und es krachte auf der Kreuzung.

Audi krachte gegen weiteren Pkw

Durch den heftigen Aufprall wurde der Audi noch gegen einen auf der Abbiegespur wartenden Golf geschleudert. Alle drei Fahrzeuge wurden durch den Unfall so schwer beschädigt, dass sie nur noch abgeschleppt werden konnten. Der Sachschaden dürfte sich auf etwa 30.000 Euro belaufen. Schwer verletzt wurde bei dem Unfall zum Glück keiner der Beteiligten. Der Verkehr auf der B289 musste kurzzeitig umgeleitet werden.  Die Unfallverursacherin hat sich nun wegen ihrer Vorfahrtsverletzung und Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr zu verantworten.

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