Das Landgericht Bayreuth muss sich jetzt erneut mit dem sogenannten „Mordverfahren Innstraße“ beschäftigen, dies teilte das Landgericht am heutigen Dienstag (28. Mai) mit. Das Urteil gegen den Angeklagten Firat T. wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Firat T. war zuvor wegen Mordes an einem 88-jährigen Bayreuther verurteilt worden.
Zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt
Im Juli 2018 war Firat T. vom Landgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da er Revision gegen das Urteil eingelegt hatte, wurde der Fall vom Bundesgerichtshof geprüft. Nach Auffassung der Richter in Karlsruhe konnte der Tötungsvorsatz aus Mangel an Beweisen nicht tragfähig festgestellt werden und somit wurde das Urteil vom BGH aufgehoben. Der Fall geht zurück ans Landgericht in Bayreuth, dort soll eine andere Strafkammer nun ein Urteil fällen.
Firat T. legte Revision ein
Firat T. soll im April 2017, zusammen mit einem Komplizen, einen Rentner in der Bayreuther Innstraße getötet und ausgeraubt haben. Der Komplize wurde wegen Diebstahls und unterlassener Hilfeleistung zu fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt. Firat T. wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt, dagegen legte er Revision ein.