Das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth im Vergewaltigungsprozess gegen den angeklagten Iraker Ali A. vom 09. Februar 2021 ist rechtskräftig. Dies teilte das Landgericht am Dienstag (30. November) mit. Die Revision wurde jetzt abgelehnt.
Fünf Jahre Freiheitsentzug und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Fünf Jahre Freiheitsentzug und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – so lautete Urteil gegen den damals 30-jährigen Betreiber einer Shisha Bar in Bayreuth im Februar 2021 das Urteil. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass A. im Januar 2020 eine damals 22-jährige Frau in seiner Wohnung, oberhalb des Lokals, vergewaltigte. (Wir berichteten!) Wie das Landgericht Bayreuth damals mitteilte, leistete die Slowakin erhebliche Gegenwehr. A. schlug seinem Opfer ins Gesicht, drückte die Frau auf den Boden und zwang sie mit Gewalt zum Analverkehr.
Bundesgerichtshof sieht Revision als unbegründet an
Gegen das Urteil legte der Angeklagte im Nachgang Revision ein. Der Bundesgerichtshof verwarf diese nun als unbegründet. Damit ist das Urteil rechtskräftig. A. muss nun die angeordnete Strafe verbüßen.