Bayern schafft Anreize für den Wechsel vom „Verbrenner“ zur E-Mobilität. Wie der Ministerrat in München am Dienstag (03. Dezember) beschloss, sollen Besitzer von Elektrofahrzeugen ab dem kommenden Jahr mehrere Stunden kostenfrei parken können! Dies teilte die Staatskanzlei nach der Sitzung mit.
Neuzulassungen von E-Fahrzeugen steigen, aber…
Die Zahl der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen in Deutschland hat sich seit 2022 dynamisch entwickelt, zeigt aber auch Schwankungen. Im Jahr 2022 wurden rund 470.000 Elektroautos neu zugelassen, was 17,7 Prozent der Gesamtneuzulassungen entsprach. Im Jahr 2023 stieg der Anteil auf 18,4 Prozent mit rund 524.00 Elektrofahrzeugen.
Gemischte Entwicklung im aktuellen Jahr 2024
Im Jahr 2024 ist die Entwicklung gemischt: Von Januar bis Oktober wurden 311.881 Elektroautos neu zugelassen, was einem leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Die Schwankungen können unter anderem auf den Wegfall staatlicher Förderungen und die unsichere Wirtschaftslage zurückgeführt werden. Bayern hat nun beschlossen, neue Anreize zu setzen, um die Anschaffung von E-Fahrzeugen attraktiver zu machen und damit ebenso den Klimaschutz zu verbessern.
Drei Stunden Gratis-Parken ab April 2025
Der Ministerrat hat am Dienstag in München beschlossen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge (reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge) ab dem 1. April 2025 in Bayern für bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Verkehrsflächen parken dürfen! Diese Regelung wird durch eine Änderung in der Zuständigkeitsverordnung (§10, ZustV) rechtlich verankert. Ziel der Maßnahme ist es – so der Ministerrat – den Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge zu fördern und Anreize für deren Nutzung zu schaffen.
Die geplante kostenfreie Parkdauer soll zudem praktische Vorteile bieten, etwa für Einkäufe oder Arztbesuche, ohne Dauerparken zu begünstigen. Dies ist besonders in Regionen mit hohem Parkdruck relevant, so die Staatsregierung.
Neue Regelung schafft einheitliche Regelung in Bayern
Bislang konnten Kommunen Erleichterungen für Elektrofahrzeuge über spezifische Verkehrsschilder und Zusatzzeichen regeln. Die neue Verordnung schafft jedoch eine landesweite, einheitliche Regelung für das Parken von drei Stunden für Elektrofahrzeuge. Dabei entstehen den Kommunen keine zusätzlichen Aufgaben oder Verpflichtungen, so die Staatsregierung abschließend.