Die Staatsanwaltschaft Coburg hat im „Schlachthofverfahren“ um den heimischen Betrieb die Ermittlungen abgschlossen und Anklage zur Großen Straßkammer am Landgericht Coburg erhoben. Die Anklageschrift umfasst 4.810 Seiten!
Dem Geschäftsführer des vormals größten Fleischverarbeitungsbetriebs am Schlachthof Coburg wird Betrug in 17.208 Fällen vorgeworfen. Der Gesamtschaden beläuft sich dabei auf rund 930.000 Euro. Mitangeklagt sind der ehemalige Schlachthofleiter und seine damals als amtliche Tierärztin am Schlachthof tätige Ehefrau. Die beiden Personen müssen sich Beihilfe zum Betrug in verantworten.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Geschäftsführer zwei verschiedene Punkte zur Last: Zum einen soll er im Zeitraum vom 15.06.2008 bis zum 31.12.2012 seine Mitarbeiter veranlasst haben, Fleisch aus Rinderkeulen, die vom amtlichen Tierarzt als genussuntauglich eingestuft worden waren, auszulösen und an insgesamt 28 gutgläubige Metzger und Gastwirte zu verkaufen. An Abnehmer gelangten so insgesamt fast 21 Tonnen Rindfleisch.
Der zweite und größere Tatkomplex betrifft Betrugsfälle zum Nachteil der Fleischerzeuger sowie Zwischenhändler. Deren Vergütung war abhängig vom
Gewicht der geschlachteten Rinder. Um den Kaufpreis zu „drücken“, soll der Hauptangeschuldigte seine Mitarbeiter veranlasst haben, noch vor dem Wiegen Schlachtkörperteile, entgegen den Vorschriften zu entfernen.
Unser Bericht vom 19.07.2013:
Unser Bericht vom 24.06.2013:
Unser Bericht vom 11.06.2013: