Es ist wieder da! Das gefürchtete Schwarzbuch der Steuerverschwendung wurde am Donnerstag (5. Oktober) veröffentlicht. Kostenexplosionen, Planungsfehler, nutzlose Bauarbeiten oder völlig überteuerte Prestigeprojekte werden darin aufgelistet. Jedes Jahr prangert der Bund der Steuerzahler die größten Verschwendungen von Steuergeldern in Deutschland an. Auch Oberfranken hat es in die Ausgabe 2017/18 geschafft, genauer gesagt die Sanierung des Ehrenbürg-Gymnasiums in Forchheim.
Planungen begannen 2008 bei 5,38 Millionen Euro
Zu einer gewaltigen Kostenexplosion kam es im Rahmen der Sanierung. Im Jahr 2008 plante man für die energetische Sanierung 5,38 Millionen Euro ein. Im Jahr 2013 wurden nach Anpassung der Marktpreise, der Berücksichtigung des Brandschutzkonzepts und der Integration von Lüftungsanlagen bereits Gesamtkosten in Höhe von 9,05 Millionen Euro berechnet.
Erweiterte Planung verschlang weitere Millionen
Entsprechend dem Standard andere Schulgebäude im Landkreis Forchheim wurden weitere Projekte in die erweiterte Planung mit aufgenommen, unter anderem eine globale Bodensanierung, moderne Wandverkleidungen in den Fluren und Akustiklösungen im Deckenbereich. All dies verteuerte die Sanierungsmaßnahme auf rund 11,56 Millionen Euro.
Gravierende Mängel bei Rückbau festgestellt
Wie der Bund der Steuerzahler weiter schreibt, wurde wegen einer offensichtlichen Fehleinschätzung bei der Bestandsuntersuchung das Schulgebäude anschließend wieder auf ein Rohbauniveau zurückgebaut. Hierbei wurden dann gravierende Mängel entdeckt, unter anderem marode Stahlbetonteile und Stahlstützen sowie eine fehlende Brandschutzqualität im Bereich von Erkern. Zudem führten Mängel in der Ausschreibung und Projektabwicklung zu mehrfachen Wechseln im Architekten- und Planungsteam. Weitere Mehrkosten häuften sich an. Schließlich bilanzierte man unter dem Strich Gesamtkosten von rund 14,7 Millionen Euro.
Landkreis prüft Regressansprüche
Laut den Wächtern über die Steuergelder ist der Landkreis Forchheim der Auffassung, dass die Mehrkosten zum weitaus größten Teil aus sogenannten Sowieso-Kosten, die unvermeidbar gewesen wären, resultieren. Dennoch prüft die Behörde auf dem juristischen Weg, welche Regressforderungen an welches Planungsbüro gestellt werden können.