Über Jahre hinweg zahlte eine Unternehmerin aus dem Raum Hof den in ihrem Betrieb Beschäftigten nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Wie das Hauptzollamt Regensburg am Donnerstag (16. November) mitteilte, mussten ihre Arbeitnehmer bis zu 16 Stunden täglich unter anderem die Toilettenanlagen an Autobahnrasthöfen reinigen. Als Monatslohn erhielten sie 800 Euro.
Löhne und Beiträge einbehalten, Trinkgelder nicht verbucht
Die so eingesparten Löhne beliefen sich auf rund 387.000 Euro. Die den Sozialversicherungsträgern vorenthaltenen Beiträge summierten sich auf über 156.000 Euro. Durch weitere Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg wurde der Unternehmerin nachgewiesen, dass sie den Großteil der Trinkgelder nicht als Betriebseinnahme verbuchte. Zusammen mit der nicht gezahlten Lohnsteuer entstand dem zuständigen Finanzamt ein Schaden in Höhe von rund 110.000 Euro.
Verurteilung am Amtsgericht Hof
Das Amtsgericht Hof verurteilte die Unternehmerin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Weiterhin muss sie eine Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro zahlen. Hinzu kommt ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro aufgrund der zahlreichen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Auch für den entstanden Schaden muss die Beschuldigte zusätzlich aufkommen, so die Mitteilung des Hauptzollamtes aus Regensburg.