Ein Schaufenster-Schild in einem Geschäft in Selb (Landkreis Wunsiedel) sorgt derzeit für viel Wirbel. Auf der Hinweistafel, welche bereits von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurde, konnte man zuletzt lesen: "Asylanten müssen draussen bleiben". Die Frankenpost berichtete in ihrer gestrigen Ausgabe darüber. Nun beschäftigen sich die Behörden mit dem Fall und prüfen, ob ein strafbares Delikt vorliegt.
Wort "Hunde" durch "Asylanten" ersetzt
Ein übliches Hinweisschild, wie man sie unter anderem von Lebensmittelgeschäften kennt, wurde in dem Selber Fall zweckentfremdet. Zwar ist auf dem Schild ein Hund zu sehen, im Begleittext wurde aber das Wort "Hunde" durch "Asylanten" ersetzt.
Liegt Volksverhetzung vor?
Den Fall haben jetzt die Hofer Behörden von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft auf dem Tisch liegen. Geprüft wird, ob hier der Straftatbestand der Volksverhetzung oder der Beleidigung vorliegt. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Besitzer des Selber Geschäfts wurde eingeleitet. So wird geprüft, ob ein ausländerfeindliches Motiv hinter dem Aufstellen des Schildes steckt.
In § 130 - Volksverhetzung - StGB heißt es in Absatz 1:
Es muss aber nicht zwingend ein Straftatbestand vorliegen, denn der Besitzer des Geschäftes hat ein Hausrecht und kann somit selbst frei entscheiden, wen er in sein Geschäft lässt und wen er bedienen möchte.
Die Definition lautet:
Sofern das Schild keinen Straftatbestand darstellt, will man von Seiten der Ordnungsbehörde das Gespräch mit dem Eigentümer des Ladens suchen und die Angelegenheit kommunikativ klären.