Zwei Einschleusungen von Ausländern, eine Beihilfe zur unerlaubten Einreise, fünf vollstreckte Haftbefehle und ein Verstoß mit über acht Kilogramm verbotene Böller beschäftigten die Bundespolizeiinspektion Selb am verlängerten Wochenende (30.Oktober bis 01. November).
Mehrere Einschleusungen von Ausländern
Die von den Bundespolizisten und ihren Kooperationspartnern der Grenzpolizeiinspektion Selb und der Kontrolleinheit Verkehr des Selber Zolls festgestellten eingeschleusten Personen aus Eritrea, Syrien und Pakistan im Alter von 22 bis 62 Jahren wurden auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße 2179 sowie den Autobahnen A9 und A93 entdeckt. Alle eingeschleusten Personen konnten die für Deutschland erforderlichen Reisedokumente nicht vorweisen. Nach Abschluss der grenzpolizeilichen Sachbearbeitung wurden sie mit Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz im Gepäck schriftlich aufgefordert Deutschland unverzüglich wieder zu verlassen. Die Schleuser müssen sich wegen Einschleusens von Ausländern verantworten. Ein Beihelfer hatte zudem eine Ausschreibung von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach zur Aufenthaltsermittlung wegen Betrugs am Hals und musste für das zu erwartende Strafverfahren eine Sicherheitsleistung in Höhe von 450 Euro hinterlassen.
Mit drei Haftbefehlen gesuchten Serben entdeckt
Ein mit drei Haftbefehlen gesuchter 47-jähriger Serbe wurde am Samstagmittag auf der A9 als Insasse eines internationalen Reisebusses festgestellt. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Köln wegen Besonders schweren Falls des Diebstahls und von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Geiselnahme gesucht. Hier muss er eine zehnmonatige Freiheitsstrafe und eine 38-tägige Restfreiheitsstrafe verbüßen. In einer weiteren Ausschreibung in den polizeilichen Fahndungssystemen wurde er von der Ausländerbehörde Soest zur Festnahme mit dem Ziel der Ausweisung/Abschiebung gesucht. Zuletzt wurde er im Oktober vergangenen Jahres in sein Heimatland abgeschoben und mit einer Wiedereinreisesperre belegt.
Slowake wendet Gefängnisstrafe ab
Eine anstehende Gefängnisstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wendete ein 28-jähriger Slowake ab. Er war nach der Einreise über den ehemaligen Grenzübergang Selb kontrolliert worden und dabei kam ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Berlin ans Tageslicht. Mit 370 Euro bezahlter Geldstrafe hat der 28-Jährige im letzten Augenblick eine Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet.
Tscheche wendet Haftbefehl ab
Einen verlässlichen und treuen Beifahrer hatte ein 25-jähriger Tscheche am Sonntagvormittag (31. Oktober) auf der grenzüberschreitenden Bundesstraße B303, dieser bezahlte für seinen mit Haftbefehl wegen Diebstahls von der Staatsanwaltschaft Bayreuth gesuchten Freund eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.870 Euro.
Acht Kilo verbotene Pyrotechnik gefunden
Im Kofferraum einer 27-jährigen Deutschen und eines 31-jährigen Türken entdeckten die Fahnder am Montagnachmittag (01. November) unmittelbar nach der Einreise aus Tschechien ebenfalls auf der Bundesstraße B303 verbotene Pyrotechnik mit einem Gesamtgewicht von über acht Kilogramm. Diese wurde sichergestellt und eine Strafanzeige gegen die beiden Personen aus Baden Baden nach dem Sprengstoffgesetz eingeleitet.