Das Gesundheitsamt im Landratsamt Coburg hat am Donnerstag (27. Juni) aufgrund einer geringen mikrobiologischen Beeinträchtigung des Trinkwassers ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet der Stadt Seßlach ausgesprochen. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Abkochanordnung für Seßlach
Von der Abkochanordnung betroffen sind demnach die Stadtteile Seßlach, Hattersdorf, Eckersdorf und Heinersdorf. Die Abkochanordnung gilt bis zu ihrer Aufhebung durch die Behörde. Über die voraussichtliche Dauer der Maßnahme kann aktuell noch keine Prognose getroffen werden. Wasser muss vor dem Verbrauch sprudelnd aufgekocht werden. Zur wirksamen Desinfektion wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern der oben genannten Stadtteile empfohlen, das Leitungswasser einmal sprudelnd aufzukochen und es vor dessen Gebrauch mindestens zehn Minuten lang abkühlen zu lassen.
Landratsamt Coburg empfiehlt Maßnahmen
Stets abgekocht werden sollte das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Das Leitungswasser kann in Kombination mit Seife weiterhin zum Händewaschen und zur Körperpflege verwendet werden. Für das Zähneputzen sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Andere Stadtteile nicht betroffen
Das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe sowie nicht genannte Stadtteile sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.