Die Stadt Bayreuth hat für Silvester und Neujahr erneut ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verhängt. Dieses Verbot, das bereits im November durch den Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats beschlossen wurde, betrifft große Teile der historischen Innenstadt. Die Feuerwerksverbotszonen gehen dabei einher mit den Waffenverbotszonen.
Sensible Bereiche sollen vor Pyrotechnik geschützt werden
Besonders sensible Bereiche in Bayreuth, wie die Opernstraße mit dem UNESCO-Welterbe Markgräfliches Opernhaus, die historische Friedrichstraße, das Gassenviertel sowie den Hofgarten fallen unter diese Regelung.
Waffen- und Messerverbotszone wird eingerichtet
Zusätzlich wird für den gleichen Zeitraum eine Waffen- und Messerverbotszone in der Innenstadt eingerichtet. Die Stadt sieht darin eine sinnvolle Maßnahme, um mögliche Störungen in der Innenstadt – etwa rund um das Winterdorf – an Silvester zu minimieren. Die Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt wird die eingerichteten Zonen entsprechend kontrollieren.
Dauer der Maßnahme
Das Feuerwerks- und Waffenverbot gilt von Dienstag (31. Dezember) 0:00 Uhr bis Mittwoch (01. Januar) 24:00 Uhr. Das Böllerverbot schließt laut Stadtverwaltung handelsübliche Kleinfeuerwerke wie Raketen, Batterien, Schwärmer und Knallkörper mit ein. Um die Regelungen klar zu kommunizieren, wird die Stadt vorab Schilder aufstellen, die auf die Verbotszonen hinweisen.
Gründe für das Verbot
Die Entscheidung für das Böllerverbot basiert nach der Mitteilung aus dem Rathaus in erster Linie auf dem Schutz von Menschen und Gebäuden. In der historisch dicht bebauten Innenstadt von Bayreuth besteht durch Feuerwerkskörper eine erhöhte Brandgefahr. Besonders gefährdet sind Gebäude wie jene in der Maximilianstraße und den umliegenden Gassen, die durch enge Bebauung, schwer zugängliche Stellen und brandempfindliche Bauteile wie Flachdächer, Holzveranden oder Dachterrassen ein hohes Risiko darstellen. Die historische Innenstadt mit ihren Baudenkmälern benötigt daher besonderen Schutz, so die Behörde.
Zusätzlich birgt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in dicht gedrängten Menschenansammlungen ein hohes Verletzungsrisiko, weshalb auch der Schutz der Feiernden eine zentrale Rolle spielt.
Erweiterte Rücksichtnahme
Die Stadt erinnert zudem daran, dass das Abbrennen von Silvesterböllern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder-, Alten- und Pflegeheimen ebenfalls verboten ist. Außerdem bittet die Verwaltung, im Bereich des Tierparks Röhrensee, des Tierheims und des Umweltinformationszentrums Lindenhof auf Feuerwerkskörper zu verzichten, um den dort lebenden Tieren Stress und Gefahren zu ersparen.