Für die Hofer Autobahnpolizei stand am Mittwoch (18. September) eine vierstündige Abstandskontrolle auf der Autobahn A9 auf dem Dienstplan. Zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr positionierte man sich hierfür bei Stammbach (Landkreis Hof). Hierbei registrierten die Beamten 48 (!) zum Teil erheblich Verstöße gegen den erforderlichen Mindestabstand.
Trucker aus Polen darf zahlen
Pkw-Fahrer und Trucker wurden bei ihren Unterschreitungen des Abstandes ertappt. So hielt ein Brummi-Fahrer aus Polen gerade einmal einen Abstand von 15 Metern hinter dem Vordermann. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 50 Metern. Die Polizei stoppte den 40-Tonner und leitete ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer ein. Zudem musste der Pole eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Auch ein Hamburger darf löhnen
Auch bei den Pkw-Fahrern gab es schwarze Schafe. Mit knapp 200 km/h war ein VW-Fahrer aus dem Raum Hamburg unterwegs und dies mit einem Abstand von 16 Metern hinter dem vorausfahrenden Auto.
Erforderlich wäre gemäß der Faustregel „Halber Tachoabstand“ ein Mindestabstand von 98 Metern gewesen. Entsprechend drakonische Konsequenzen erwarten den Hanseaten nun. Der Strafen-Katalog sieht neben einem Bußgeld von 320 Euro und zwei Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot von zwei Monaten vor.