Nach dem Eishockey-Derby zwischen dem VER Selb und den Bayreuth Tigers (Endstand 5:2) wurde ein Zuschauer gegenüber der Polizei ausfällig. Der 67-Jährige darf sich nach seiner Beleidigung gegenüber eines Polizisten jetzt über eine Anzeige wegen Beleidigung „freuen“.
Eishockey-Zuschauer beim Pinkeln ertappt
Was war passiert?: Wie die Marktredwitzer Polizei berichtete, wollte sich der 67-Jährige aus Marktredwitz wohl kurz nach Spielende neben einem Streifenwagen erleichtern und setzte dort zum Pinkeln an. Zwei Polizeibeamte ertappten den Mann dabei und forderten ihn auf, dies zu unterlassen. Dieser Aufforderung kam der 67-Jährige zwar nach, richtete sich allerdings zu einem der Beamten mit der abschließenden Äußerung: „Sie Depp“. Das letzte Wort hatte aber diesbezüglich die Polizei, die eine Anzeige wegen Beleidigung anfertigte.
Weiterführende Infos zur Beleidigung
Der Tatbestand der Beleidigung ist im Strafgesetzbuch unter dem §185 festgeschrieben. Einen gesonderten Straftatbestand der „Beamtenbeleidigung“ gibt es allerdings nicht. Heißt: Es spielt in Bezug auf die Strafe keine gesonderte Rolle, ob die Beleidigung gegen eine zivile Person oder gegen einen Polizisten gerichtet wurde. Je nachdem, wie schwer die Beleidigung ausfällt, können auch die Strafen variieren. Zumeist werden Geldstrafen fällig. Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr liegt aber auch im Ermessen des jeweiligen Gerichts. Wurde die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit (zum Beispiel: Anspucken) begangen, können auch zwei Jahre Haft drohen.
Beispiele für Geldstrafen bei Beleidigungen
Einheitliche Strafen für die Beleidigung gibt es nicht. Somit liegt es im Einzelfall des Gerichts – beziehungsweise des Richters – welche Strafe ausgesprochen wird. Diese Geldstrafen können aber dennoch äußerst schmerzhaft sein, wie einige Beispiele (basierend auf diversen Gerichtsurteilen / Quelle: Internet) zeigen:
- „Du Mädchen“ (zu einem Polizisten) – 200 Euro
- „Wegelagerer“ – 450 Euro
- „Asozialer“ – 550 Euro
- „Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt“ – 600 Euro
- Einen Polizisten duzen – 600 Euro
- „Sie sind ja krankhaft dienstgeil“ – 800 Euro
- „Wichtelmann“ – 1.000 Euro
- „Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen“ – 1.600 Euro
- „Schlampe“ – 1.900 Euro
- „Fieses Miststück“ – 2.500 Euro