Fr., 27.12.2024 , 15:44 Uhr

Oberfranken/Deutschland

Silvester: Bayerisches Landeskriminalamt warnt vor illegaler Pyrotechnik!

Bei Verstößen Freiheitsstrafen sowie 50.000 Euro Geldstrafe möglich

Kurz vor Silvester warnt das Bayerische Landeskriminalamt eindringlich vor illegaler Pyrotechnik. Bei Verstößen sind Geldstrafen bis zu 50.000 Euro sowie Freiheitsstrafen möglich. Doch welche Böller dürfen legal gezündet werden und welche sind trotz alledem aufgrund ihrer Gefährlichkeit illegal?

Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 nicht erlaubt 

Ab dem 29. Dezember sind die Böller im Handel erhältlich. Das Bayerische Landeskriminalamt unterteilt die Böller nach unterschiedlichen Kategorien. Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 ist oftmals auf Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich, in Deutschland jedoch nicht erlaubt. Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung schützt nicht vor Strafe. Feuerwerk der Kategorie 3 ist zwar in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, aber nicht in Deutschland.

Zusammensetzung der Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 nicht klar

Die Zusammensetzung der Böller der Kategorien 3 und 4, die im Ausland erhältlich sind, ist meist unklar. Sie entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards. So besteht unter anderem die Gefahr, dass es zu Fehlzündungen kommen kann. Außerdem haben sie aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung eine wesentlich höhere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper. Die Verwendung solcher Böller kann zu lebensgefährlichen Verletzungen führen. Bei den Kategorien 1 und 2 handelt es sich um Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen oder den handelsüblichen Feuerwerkskörpern in Deutschland.

So gehen Sie richtig mit Pyrotechnik um:

Ausführliche Informationen zu illegaler Pyrotechnik und worauf Sie beim Kauf noch achten müssen, lesen Sie hier!

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