Mehrere oberfränkische Städte sowie die Bayerische Schlösserverwaltung warnen zu Silvester vor möglichen Brandgefahren und weisen auf Bereiche hin, in denen Feuerwerk insgesamt verboten ist.
So erinnert das Ordnungsamt Coburg daran, dass handelsübliche Feuerwerkskörper ausschließlich am 31. Dezember und am 01. Januar abgebrannt werden dürfen. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist Feuerwerk grundsätzlich verboten, weiterhin sei in der Nähe von Tierhaltungen, Tankstellen, Scheunen, Ställen und allen leicht entzündlichen Stoffen die Einhaltung eines großen Abstandes notwendig.
Nachdrücklich warnt das Coburger Ordnungsamt auch vor Brandgefahren für historische Gebäude wie Veste Coburg, Schloß Ehrenburg, Landestheater, Naturkundemuseum, Stadthaus und Rathaus am Markt sowie das Zeughaus in der Herrngasse. Im Bereich dieser historischen Stätten bitten die Ordnungshüter darum, jegliches Feuerwerk zu unterlassen und mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen. Verstöße gegen ein Abbrennverbot können im Extremfall ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Die Bayerische Schlösserverwaltung bekräftigt die Bitte nach Umsicht im Bereich von Baudenkmälern und appelliert an die Vernunft der Bürger.
Auch die Stadt Bamberg sorgt sich um ihre historischen Gebäude und hat deswegen für den Domplatz sowie die Altenburg ein generelles Abbrennverbot für Feuerwerkskörper verhängt. Dieses gilt auch in unmittelbarer Nähe sonstiger Kirchen und am Michaelisberg. Hier wird die Bürgerspitalstiftung wie bereits in den Vorjahren den kompletten Zugang für die Öffentlichkeit sperren. Nur Besucher der dortigen Gastronomie sowie des Museums, des Theaters und des Seniorenheims werden durchgelassen.