Das Amtsgericht Hof verurteilte jetzt einen Einzelunternehmer (44) aus dem unterfränkischen Landkreis Haßberge zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro. Der Mann wurde schuldig gesprochen, mehr als 100.000 Euro an Sozialabgaben hinterzogen zu haben.
Unternehmer erspart sich zu Unrecht Abgaben von über 100.000
Dem Urteil vorangegangen waren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt. Das Gericht in Hof sah es als erwiesen an, dass der 44-Jährige seiner Verpflichtung, Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, in insgesamt 37 Fällen nicht nachkam. Dadurch ersparte sich der Einzelunternehmer zu Unrecht Sozialabgaben von mehr als 100.000 Euro.
Hohe Bußgelder und Nachzahlung der Beiträge
Neben der verhängten Geldstrafe von 18.000 Euro muss der Unternehmer sowohl die hinterzogenen Beiträge an den zuständigen Träger der Sozialversicherung zahlen als auch die Kosten des Verfahrens tragen, so das Hauptzollamt Schweinfurt. Wegen der Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns und wegen der illegalen Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften muss der 44-jährige zudem ein Bußgeld von mehr als 7.000 Euro an die Straf- und Bußgeldstelle der Behörde zahlen.
Unternehmer gilt als vorbestraft
Aufgrund der Höhe der Tagessätze gilt der 44-Jährige als vorbestraft. Das Urteil des Amtsgerichts Hof und die Bußgeldbescheide des Hauptzollamts Schweinfurt sind rechtskräftig.