Do, 09.09.2021 , 11:02 Uhr

Stadt Hof

Stadt Hof: Ab Samstag gilt die 3G-Regel

Seit Donnerstag (09. September) liegt der Schwellenwert über 35

Am kommenden Samstag (11. September) tritt die 3G-Regel in der Stadt Hof in Kraft. Die neuen Regelungen gelten bis auf Weiteres. Der Landkreis Hof führt die neuen Maßnahmen am Freitag (10. September) ein. TVO berichtete.

In geschlossenen Räumen ein negativer Corona-Test notwendig

Grundsätzlich gilt: Alle Veranstaltungen, Dienstleistungen, Gastronomie oder Freizeitangebote in geschlossenen Räumen können nur mit einem Testnachweis gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier besucht werden. Es ist ein aktueller negativer Corona-Test erforderlich. Dies kann sein:

Ausgenommen von einem negativen Testnachweis sind Geimpfte, Genesene, Kinder bis zum sechsten Geburtstag oder Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Schulbesuches regelmäßig getestet werden.

Die 3G-Regel gilt besonders bei der Wahrnehmung folgender Angebote in geschlossenen Räumen:

Insgesamt gelten die Regelungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die oben genannten Regelungen sind Besonderheiten, die bei einer Inzidenz von über 35 gelten.

3G-Regel Stadt Hof

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