Auch wenn sich die Zahl der Corona-Infektionen im Coburger Land bisher deutlich niedriger zeigt als es nach der Urlaubszeit erwartet wurde, sind sich Eltern oft unsicher, wie sie bei Verdachtsfällen oder bestätigten Infektionen innerhalb der Schulfamilie vorgehen sollen. Da im Zusammenhang mit positiven Corona-Fällen an Schulen vermehrt Fragen von Eltern in der Causa aufkamen, haben die Bildungsregion Coburg und das Gesundheitsamt nun einen kleinen Katalog mit Antworten zusammengestellt:
Eltern sind verpflichtet, die Schule zu informieren, wenn ihr Kind unter Quarantäne gestellt wurde. Die gleiche Verpflichtung haben auch Lehrkräfte. Zu diesem Zeitpunkt gehen noch keine Informationen an die Schulfamilie, da noch kein Testergebnis vorliegt. Ist das Testergebnis negativ, kann das Kind oder die Lehrkraft ganz regulär wieder am Unterricht teilnehmen bzw. unterrichten. Ist das Testergebnis positiv, werden das Gesundheitsamt, die Eltern der Mitschüler und mögliche weitere Kontaktpersonen von der Schulleitung informiert und dann vom Gesundheitsamt kontaktiert.
Das Gesundheitsamt wird immer automatisch informiert, wenn in seinem Zuständigkeitsbereich eine Person positiv getestet ist. Die Meldung kommt über das Testlabor direkt. Auch andere Gesundheitsämter melden, wenn sich die Infektionskette über ihren Zuständigkeitsbereich hinaus ausgebreitet hat. Die Meldung der Schulleitung ist also ergänzend und eine weitere Absicherung für eine schnelle Einleitung des Verfahrens. Das Personal des Gesundheitsamtes, das bei einer bestätigten Corona-Infektion Kontaktpersonen zügig ermittelt und informiert, ist seit August deutlich aufgestockt worden. Dieses Team beginnt mit seiner Arbeit. Es wird im Einzelfall geprüft, ob eine tatsächliche Infektionsgefahr für Mitschüler oder Lehrkräfte bestand. Davon abhängig werden Tests und Quarantäne angeordnet. Sollte unter den getesteten Kontaktpersonen wiederum ein Infektionsfall sein, werden auch hier Kontaktpersonen ermittelt, ggf. unter Quarantäne gestellt und getestet. So können Infektionsketten in der Regel gut nachvollzogen und somit weitere Infektionen eingedämmt werden.
In Schulen kann es sein, dass Lehrkräfte aus einem anderen Landkreis arbeiten, für die ein anderes Gesundheitsamt zuständig ist. Zusätzlich erhalten Schulen besondere Aufmerksamkeit, da hier sehr viele Menschen täglich zusammenkommen. Daher gibt es die Meldepflicht der Schulleitungen sowohl an das Gesundheitsamt als auch an die Schulaufsichtsbehörde, wenn Schüler oder Lehrkräfte positiv auf Corona getestet wurden oder als meldepflichtiger Corona-Verdachtsfall eingestuft sind. Das beschleunigt das Verfahren und schafft einen guten Überblick. Das Ziel ist es, die Weiterverbreitung des Virus so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig den Unterrichtsbetrieb so wenig wie möglich einzuschränken. Daran arbeiten die Bildungsbüros aus Landkreis und Stadt Coburg gemeinsam.