In Stadt und Landkreis Hof dürfen Hausärzte von der bundesweit vorgegebenen Impfreihenfolge abweichen. Das verkündete das zuständige Landratsamt. Somit ist die Region die erste in Bayern, die von der Priorisierung abweicht. Die Grenzregionen werden dazu ermächtigt, beim Impfen gewisse Anpassungen vorzunehmen. Das bedeutet: Die Impfverordnung sieht zwar weiterhin drei Gruppen für die Reihenfolge bei den Impfungen vor, es gibt jedoch die Möglichkeit, von den bisherigen Regeln abzuweichen. Stadt und Landkreis stellten dementsprechend einen Impf-Fahrplan auf.
Täglich finden über 700 Impfungen statt
Aufgrund des weiterhin hohen anhaltenden Inzidenzwertes im Hofer Land (Stand 17. März: 136,1) und in der Stadt (Stand 17. März: 268,4), bekam die Grenzregion zusätzliche Impfdosen. Daher finden seit vergangener Woche täglich über 700 Impfungen statt. Diese werden komplett im Impzentrum verimpft. Je nach zur Verfügung stehenden Impfdosen soll das Pilotprojekt mit insgesamt zwölf Hausärztinnen und Hausärzten im Landkreis ausgeweitet werden.
Bei mehr Impfstoff werden Hausärzte verstärkter in den Impfprozess integriert
Sofern und sobald mehr Impfstoff zu Verfügung steht, werden Hausärzte verstärkt in den Prozess des Impfens eingebunden. Impfstoff, der unter Vollauslastung des Impfzentrums nicht verimpft werden kann, geht zu gleichen Teilen in die am Pilotprojekt teilnehmenden Arztpraxen.
Hausärzte können Patienten mit chronischer Erkrankung oder Vorerkrankung bei Impfung vorziehen
Die Hausärzte können aufgrund der guten Kenntnisse der Patienten diesen individuell betreuen. Dies ist insbesondere bei der Impfung von chronisch Kranken und Patienten mit Vorerkrankungen von Bedeutung. Die Hausärzte haben insoweit erweiterte Handlungsmöglichkeiten. In einem späteren Schritt sollen auch Betriebsärzte mit impfen.
Lehrer der Abschlussklassen können auch geimpft werden
In Absprache mit dem Gesundheitsamt hat die Stadt und der Landkreis Hof entschieden, dass auch Lehrkräfte der Abschlussklassen sowie Mitarbeiter von Ganztagsbetreuungen der Schulen geimpft werden können, die aktuell beide im beruflichen Einsatz sind. Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer von Grund-, Förder- und Sonderschulen konnten beziehungsweise werden auf Basis der bisher geltenden Impfverordnung bereits geimpft.
Kommende Woche startet Impfung der über 70-Jährigen
Wie bisher, werden im Impfzentrum entsprechend der bundesweit vorgegebenen Impfverordnung Termine vergeben. Das bedeutet, dass aktuell Menschen, die über 80 Jahre alt sind, geimpft werden. Nach Angaben des Landratsamtes wird derzeit davon ausgegangen, dass alle Personen dieser Altersgruppe bis Ende dieser Woche ein Impfangebot erhalten haben. Daher kann nach jetztigem Stand mit der Impfung der über 70-Jährigen kommende Woche begonnen werden.
Eine Onlineanmeldung erfolgt über die folgende Internetseite www.impfung-hoferland.de/voranmeldung oder telefonisch unter der Nummer 09281 / 57 777, täglich von 8 bis 17 Uhr.