Oberbürgermeister Andreas Starke und Bürgermeister Jonas Glüsenkamp wiesen jetzt noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es in Zeiten der Corona-Krise auch keine „Sandkirchweih light“ geben wird. Menschenansammlungen im Sandgebiet sollen vermieden werden. Nach wie vor gelten in der Domstadt die corona-bedingten Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Allgemeinverfügung zur Außer-Haus-Abgabe von Alkohol.
Polizei und Bereitschaftspolizei verstärkt im Einsatz
Die städtische Allgemeinverfügung zum Außer-Haus-Verkauf von Alkohol schließt explizit die Tage ein, an denen ursprünglich die Sandkerwa 2020 in Bamberg geplant gewesen war. Dementsprechend sind ab Donnerstag (20. August) und an den folgenden Tagen der Verkauf und die Abgabe von Alkohol von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr verboten. Diese Regelung gilt laut Stadtverwaltung zunächst bis Dienstag (25. August) um 06:00 Uhr. Ausgenommen ist hierbei der Ausschank im konzessionierten Bereich von Gaststätten. Die Bamberger Polizei wird während der kommenden Tage verstärkt in der Sandstraße und auf der Unteren Brücke präsent sein. Unterstützt wird sie von der Bamberger Bereitschaftspolizei.
Uns ist bewusst, dass die Bambergerinnen und Bamberger ihre Sandkerwa vermissen. Sie musste wegen der Corona-Pandemie und des Verbots von Großveranstaltungen abgesagt werden. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich die Gründe dahinter bewusst zu machen: Oberstes Ziel ist nach wie vor, das Infektionsgeschehen so gering wie möglich zu halten. Bitte strömen Sie deshalb in den kommenden Tagen nicht ins Sandgebiet.
(Oberbürgermeister Andreas Starke und Bürgermeister Jonas Glüsenkamp)
Gottesdienste im kleinen Kreis
Obwohl die Sandkerwa nicht stattfinden wird, will der Bürgerverein jedoch im kleinen Kreis Gottesdienste feiern. Am Sonntag findet dazu anschließend ein „gemütliches Beisammensein“ im abgesperrten Bereich und ausschließlich für Mitglieder des Bürgervereins statt. Dies vereinbarten Stadtspitze in gemeinsamen Gesprächen mit dem Bürgerverein.
Treffen mit Schaustellern
Ein weiteres Treffen gab es außerdem zwischen Vertretern der Stadtverwaltung und den Marktkaufleuten und Schaustellern. Starke verständigte sich mit den Schaustellern, dass vom 3. bis zum 7. September 2020 „Am Kranen“ ein Verkaufswagen und ein kleines Karussell aufgestellt werden dürfen. Auf dem Markusplatz dürfen zudem eine Losbude und ein Kinderkarussell aufgebaut werden.