In der heutigen Kabinettsitzung beschloss die bayerische Staatsregierung am Montag (15. November) strengere Corona-Maßnahmen und passt somit zum Dienstag (16. November) die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an.
2G auch in der Gastronomie und in der Beherbergung
Mit Blick auf die Infektionsdynamik, die stark gestiegenen Infektionszahlen und die grenzwertige Belastung der bayerischen Krankenhäuser beschloss die Staatsregierung ein verpflichtendes 2G bei Ampelstufe Rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G+. Wo 3G + oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten. Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G+ und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.
Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen einen Test vorlegen
In der gelben und roten Stufe der Krankenhausampel müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen daher mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
Testangebote in KITAs
In den Kindertagesstätten werden zukünftig dreimal wöchentlich Testangebote gemacht und ferner in der roten Stufe wieder feste Gruppen eingerichtet.
Bayern für Auffrischungsimpfung bereits nach fünf Monaten
Der Freistaat spricht sich zudem für eine Auffrischungsimpfung bereits nach fünf Monaten nach der letzten Impfung aus. Sollte der Bund dafür den Rechtsrahmen nicht anpassen, wird der Freistaat bestehende Rechtsrisiken eigenständig absichern, so Ministerpräsident Söder am Montagmittag auf einer Pressekonferenz. Die Staatsregierung wird darüber hinaus ihre Impfkampagne weiter forcieren, vor allem im Bereich der Booster-Impfungen.