Am Sonntagmorgen (2. Oktober) erlitt bei einem Unfall in Tettau (Landkreis Kronach) ein 22 Jahre alter Autofahrer lebensbedrohliche Verletzungen, an denen er kurze Zeit später im Krankenhaus verstarb. Sein 36-jähriger Beifahrer erlitt schwere Verletzungen.
Unfall kurz nach 8:00 Uhr
Die beiden Männer waren gegen 8:10 Uhr mit einem Audi A5 auf der Christian-Müller-Straße in Tettau unterwegs. Aus bislang ungeklärten Gründen kam der Wagen des 22-Jährigen nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß zunächst gegen einen geparkten Autoanhänger. Anschließend prallte er in einem Gartengrundstück gegen eine Holzhütte.
Pkw überschlug sich mehrfach
Der Audi überschlug sich dabei mehrfach und kam auf dem Fahrzeugdach zum Liegen. Durch den heftigen Anstoß wurde der Fahrer im Wagen eingeklemmt und musste von der alarmierten Feuerwehr befreit werden. Ein Notarztteam transportierte den lebensgefährlich Verletzten in ein Klinikum. Dort erlag er allerdings kurze Zeit später seinen Verletzungen. Sein 36 Jahre alter Beifahrer kam schwerverletzt ebenfalls in ein Krankenhaus.
Schaden von 60.000 Euro
Ein Gutachter unterstützte vor Ort die Polizei bei der Unfallaufnahme. An dem komplett demolierten Audi und dem Gartengrundstück entstand ein Gesamtschaden von geschätzten 60.000 Euro.
Ortsdurchfahrt mehrere Stunden gesperrt
Während der Unfallaufnahme war die Ortsdurchfahrt von Tettau bis 11:30 Uhr für den Verkehr gesperrt. Die Feuerwehr leitete den Verkehr örtlich um.
Am Sonntagmorgen (2. Oktober) kam es zu einem schweren Verkehrsunfall in Tettau (Landkreis Kronach). In der Christian-Müller-Straße überschlug sich ein Pkw. Die beiden Autoinsassen wurden bei dem Unfall schwer verletzt und mussten von den Einsatzkräften aus dem Wrack befreit werden. Beide Personen kamen nach einer Erstversorgung am Unfallort in ein Krankenhaus. Wie die Polizei nun soeben mitteilte, erlag der 22-jährige Fahrer des Autos hier seinen schweren Verletzungen. Die Unfallursache ist noch nicht abschließend geklärt. Die Ermittlungen dauern an. An den Unfallort wurde von der Staatsanwaltschaft ein Gutachter bestellt.