Im nunmehr drei Jahre dauernden Streit zwischen der Gemeinde Fichtelberg und dem Themenbetreiber Heinz Steinhart hat das Berufungsgericht am Oberlandesgericht Bamberg am heutigen Donnerstag (30. April) das Urteil aus dem Jahr 2012 weitgehend bestätigt.
Ein Erfolg blieb ihm nun verwehrt. Demnach muss Thermen-Betreiber Heinz Steinhart der Gemeinde Fichtelberg (Landkreis Bayreuth) rund eine Million Euro zahlen. Das Geld, genau 986.768 Euro, sind überwiegend Darlehensraten, Personal- sowie Verwaltungsgebühren. Hinzukommen Zinsen und die Rechtskosten, die der Unternehmer übernehmen muss. Steinhart hatte sich die letzten Jahre gegen das damalige Urteil gerichtlich gewährt.
Seine Forderung auf Schadenersatz wurde zudem vom Gericht abgeschmettert. Hier warf Steinhart der Gemeindeverwaltung vor, ihn bei Baumaßnahmen an der Therme zwei Mal gehindert zu haben.
Die Ansprüche der Gemeinde gründen im Wesentlichen auf dem zwischen ihr und der Kristall Radon-Sole-Therme mit Saunalandschaft
Fichtelberg GmbH bestehenden „Managementvertrag“ aus dem Jahr 2000 und auf von der Finanzakademie Stein GmbH abgegebenen Garantieerklärungen. Das Gericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.
Nachdem im Oktober 2014 in dem Rechtsstreit entschieden wurde, dass die Verträge zwischen Fichtelberg und der Kristall Bäder AG weiterhin Gültigkeit haben, laufen die Planungen für einen Wiederaufbau abgebrannten Therme. Wir berichteten mehrmals.
Mehr zum heutigen Urteil ab 18:00 Uhr in „Oberfranken Aktuell“.
Fichtelberg: Gemeinde genehmigt Bauantrag für neue Therme (20.01.2015):
Therme Fichtelberg: Altes Thema, neuer Streit (24.11.2014):
Fichtelberg: Pläne für Neubau Therme vorgestellt (22.10.2014):
Fichtelberg: Verträge von Gemeinde und Thermenbetreiber weiter gültig (07.10.2014):
Therme Fichtelberg (Lkr. Bayreuth): Diskussionen über Neubau (26.09.2014):