Wie das Hauptzollamt in Regensburg am Mittwoch (25. Mai) mitteilte, stellten Zollbeamte aus Selb bereits vor einigen Tagen eine halbe Tonne unversteuerten Kaffee sicher. Auf einer A93-Rastanlage in der Nähe von Thiersheim (Landkreis Wunsiedel) fanden die Zöllner die Waren in einem Kleintransporter.
Kaffeearoma steigt den Zöllnern in die Nase
Fahrer (64) und Beifahrerin (60) gaben an, auf der Rückreise von Italien nach Dresden zu sein und keine anmeldepflichtige Waren bei sich zu haben. Diese Aussage stellte sich aber schnell als Lüge heraus.
Nach dem Öffnen der Schiebetür stieg den Beamten bereits ein intensives Kaffeearoma in die Nase. Verteilt auf der gesamten Ladefläche des Fahrzeugs befanden sich insgesamt 589 Kilogramm Kaffee und Kaffeepads.
Einfuhr der Ware beim Zollamt nicht angezeigt
Nach dem Fund der Ware wurde der Fahrer des Kleintransporters gesprächiger: „Wir haben den Kaffee in Italien gekauft und über Österreich nach Deutschland gebracht, um ihn hier weiterzuverkaufen“, so seine Aussage. Allerdings gab es für den Kaffee keine Anmeldung zur Einfuhr nach Deutschland.
Johannes Kopp, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb: „Verbrauchssteuerpflichtige Waren, wie Kaffee oder Alkohol, die zu gewerbsmäßigen Zwecken mitgeführt werden, müssen vor der Einfuhr nach Deutschland beim zuständigen Hauptzollamt angemeldet werden.“
Strafverfahren eingeleitet
Gegen die beiden Personen wurden Strafverfahren wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung eingeleitet. Der verhinderte Steuerschaden belief sich auf rund 1.300 Euro.
Hintergrundinformation des Haupzollamtes Regensburg
Für den persönlichen Bedarf können aus anderen EU–Staaten verbrauchsteuerpflichtige Waren innerhalb bestimmter Richtmengen abgabenfrei mitgebracht werden. Bis zu folgenden Mengen wird eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen: