Fr, 13.01.2023 , 12:31 Uhr

Landkreis Wunsiedel

Tier-Razzia im Landkreis Wunsiedel: 90 Schlangen aus illegaler Zucht und Haltung sichergestellt

Groß angelegte Durchsuchungsaktion von Landratsamt und Polizei

Bei Durchsuchungen an drei Orten im Landkreis Wunsiedel wurden mehr als 90 teils gefährliche Schlangen beschlagnahmt. Dies teilte das Landratsamt Wunsiedel am Freitagmittag (13. Januar) mit. Beteiligt an der Tier-Razzia waren neben der Polizei sowie Mitarbeitern aus den Bereichen Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Veterinärwesen am zuständigen Landratsamt auch Experten einer Reptilienauffangstation.

Überwiegend Pythonschlangen sichergestellt

Laut Behördenangaben handelt es sich bei den Reptilien überwiegend um Pythonschlangen. Zudem wurden auch ein Leoparden-Gecko sowie ein Brillen-Kaiman beschlagnahmt. Die Tiere waren ohne Genehmigung und teilweise auch nicht tierschutzgerecht gehalten worden. Darüber hinaus kamen bei zwei Haltern eine illegale Zucht sowie der illegale Handel mit Schlangen.

Haltern drohen empfindliche Strafen

Nach Informationen des Landratsamtes Wunsiedel drohen den Haltern nun teils empfindliche Strafen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet. Die Haltung von bestimmten Würgeschlangen oder anderen Tieren, die als besonders gefährlich gelten ohne Genehmigung, stellt demnach eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann im Falle einer ungenehmigten Haltung mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgrund gravierender Haltungsbedingungen oder aufgrund einer gewerbsmäßigen Zucht ohne tierschutzrechtliche Erlaubnis können beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen.

Tiere kommen in einer Reptilienauffangstation unter

Die beschlagnahmten Reptilien wurden nach München zur dortigen Reptilienauffangstation gebracht. Näheres zu den betroffenen Haltern teilten die Behörden nicht mit.

Weiterführende Informationen

Streng geschützte Arten, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen, sind bei der unteren Naturschutzbehörde zu melden. Über den Schutzstatus kann sich jeder auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz erkundigen.

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