Mi, 21.08.2024 , 12:01 Uhr

Bayern / Oberfranken

Tödliche Schüsse in Münchener Supermarkt: Polizeigewerkschaft fordert Taser für Streifenbeamte!

Taser als Lückenschluss zwischen Pfefferspray und Dienstwaffe

Nach dem tödlichen Schusswaffengebrauch in einem Supermarkt in München am Montag (19. August) hat die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Bayern die Forderung nach einem Taser für Streifenpolizisten erneuert. Dieser könnte laut Jürgen Köhnlein, Landesvorsitzender der DPolG in Bayern, als Lückenschluss zwischen Pfefferspray und Dienstwaffe wirken.

Tödliche Schüsse in Münchener Supermarkt

Am Montagabend wurde in einem Supermarkt in München eine Frau von der Polizei erschossen. Zuvor hatte die Frau Beamte der Münchener Polizei mit einem Messer bedroht.

Tweet der Polizei München

Taser als Lückenschluss zwischen Pfefferspray und Dienstwaffe

Laut Jürgen Köhnlein, dem Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bayern, hat sich er Taser (Polizei-Sprachgebrauch: "Distanz-Elektro-Impuls-Gerät") in einem Pilotversuch als guter Lückenschluss zwischen Pfefferspray und Dienstwaffe gezeigt.

 

Deshalb ist es für uns als DPolG Bayern an der Zeit, dass dieser nicht nur für SEK- und USK-Einheiten, sowie geschlossene Einheiten zur Verfügung steht, sondern eben in jedem Streifenwagen im Freistaat einer vorhanden ist.

(Jürgen Köhnlein, Landesvorsitzender, DPolG Bayern)

 

Taser als Schutz für beide Seiten

Der Versucht zeigte laut Köhnlein, dass gerade bei Personen, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden, der Taser zum Schutz der Beamten, als auch der körperlichen Unversehrtheit des Angreifers, dienen. Der Bayerische Landesvorsitzende bekräftigte aber auch:

 

Bei einem Messerangreifer ist die kritische Distanz zwischen Angreifer und Streifenbeamten bei sieben Metern. Bei diesem Abstand hat ein Polizist gerade noch die Zeit, nach hinten auszuweichen und seine Schusswaffe zu ziehen. Um einen Taser effektiv einsetzen zu können, sind ein Abstand von fünf bis zehn Metern notwendig. Es muss also immer ein Kollege mit bereits gezogener Waffe zur Absicherung dabeistehen.

(Jürgen Köhnlein, Landesvorsitzender, DPolG Bayern)

 

Taser-Androhung hat abschreckende Wirkung

Laut der Gewerkschaft hat in der Vergangenheit allein die Androhung, einen Taser zu benutzen, die Angreifer von ihrem Vorhaben Abstand nehmen lassen. "Und ohne das Wissen um das "Wer, Warum und mit welchem Gegenstand" stochern wir bei der Analyse der Messerangriffe weiter im Nebel, so Köhnlein. Ein bis dato lediglich erhobener Phänomenbereich "Messer" in der Polizeilichen Kriminalstatistik reicht nach den Worten von Köhnlein nicht aus. Um Schulungsmaßnahmen punktgenau ansetzen und um mögliche Täter im Vorfeld erreichen zu können, benötigt die Polizei laut der DPolG belastbare Daten der Vorfälle.

 

Sich künstlich dumm zu machen, ist ein großer Fehler! Ein Sonderlagebild Messerangriffe würde genau diese Daten erheben.

(Jürgen Köhnlein, Landesvorsitzender, DPolG Bayern)

 

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